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Satzung der LAG Inklusive Politik NRW

(1) Die Landesarbeitsgemeinschaft Inklusive Politik Nordrhein-Westfalen der Partei
DIE LINKE (LAG Inklusive Politik NRW) ist ein landesweiter Zusammenschluss gemäß § 7 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE der Bundesrepublik Deutschland, in der sich Parteimitglieder sowie Sympathisant*innen der Partei auf
dem Gebiet der Behindertenpolitik engagieren. Ihr Tätigkeitsgebiet ist Nordrhein- Westfalen.


(2) Die LAG Inklusive Politik NRW will durch ihre Arbeit einen Beitrag zur emanzipatorischen behindertenpolitischen Willensbildung der Landespartei und
die Entwicklung entsprechender Programmatik leisten. Sie wirkt durch ihre Arbeit gezielt an behindertenpolitischen Projekten der Partei DIE LINKE mit, initiiert selbst Projekte und koordiniert den fachlichen Austausch von Erfahrungen und Aktivitäten
von Akteuren auf Landesebene.

Die LAG Inklusive Politik NRW bietet
den Raum für einen innerparteilichen und öffentlichen Diskurs der Positionen der Partei DIE LINKE zu aktuellen Themen und betrachtet Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe.

(1) Mitglied werden und mitarbeiten bei der LAG Inklusive Politik NRW
können Menschen mit und ohne Behinderung, die den politischen Zielen der Partei DIE LINKE verbunden sind. Eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE ist nicht zwingend. Die Erklärung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform, wird vom Sprecher*innenrat erfasst und bestätigt.

2) Mitglieder der LAG Inklusive Politik NRW haben ein aktives Wahlrecht bei Wahlen von Gremien, Organen und Delegierten innerhalb der LAG Inklusive Politik NRW. Außerhalb der LAG Inklusive Politik NRW gelten die Regelungen der Partei DIE LINKE.

(1) Über die Gründung und Auflösung von Arbeitskreisen der LAG Inklusive Politik NRW entscheidet die Mitgliederversammlung.


(2) Die Mitglieder der LAG Inklusive Politik NRW arbeiten in der Regel in kommunalen und regionalen behindertenpolitischen Gremien mit.


(3) Die LAG Inklusive Politik NRW arbeitet auf der Grundlage dieser Satzung und der Satzung des Landesverbandes NRW der Partei DIE LINKE. Die LAG Inklusive Politik NRW erklärt ausdrücklich ihre Zugehörigkeit als Gliederung innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik.

  1. Die Mitglieder*innen-Versammlung ist das höchste Organ der LAG Inklusive Politik NRW. Sie berät und beschließt über inhaltliche und organisatorische
    Fragen. Sie findet mindestens zweimal im Jahr statt. Die Sitzungen sollen in Präsenz mit
    hybrid Zuschaltung stattfinden.
  2. Zu den Aufgaben der Mitglieder*innen-Versammlung gehören insbesondere:
    Beratung und Beschlussfassung über die Satzung, den Jahresfinanzplan und
    inhaltliche Dokumente der LAG Inklusive Politik NRW,
    Entgegennahme der Berichte des Sprecher*innenrates und Entscheidung über
    seine Entlastung.
  3. Einladungen zu Mitglieder*innen-Versammlungen mit dem Vorschlag für die
    Tagesordnung sind mindestens 14 Tage zuvor per E-Mail (ersatzweise per Post) zu
    versenden.
    Für Mitglieder*innen-Versammlungen, auf denen Wahlen, Vertrauensfragen oder
    Satzungsänderungen stattfinden, beträgt die Frist mindestens 28 Tage.
    Anträge sind spätestens 7 Tage vor der Versammlung einzureichen.
    Dringlichkeits- oder Initiativanträge können von einem Drittel der anwesenden
    Mitglieder*innen gestellt werden.
  4. Die Mitglieder*innen-Versammlung muss unverzüglich einberufen werden, wenn dies
    von mindestens 20 % der Mitglieder*innen schriftlich verlangt wird.
  5. Die Mitglieder*innen-Versammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung
    beschlussfähig.
  6. Die weiteren Regelungen zur Durchführung von Mitglieder*innen-Versammlungen
    richten sich nach der Landessatzung und Bundessatzung der Partei Die Linke.

 


(7) Die LAG Inklusive Politik NRW führt in der Regel alle zwei Jahre eine Behindertenpolitische Konferenz durch, welche die Grundlagen der politischen
Ausrichtung festgelegt.


(8) Die LAG Inklusive Politik NRW beantragt die notwendigen Mittel für ihre Arbeit im Rahmen des Finanzplanes der Landespartei DIE LINKE. NRW. Darüber hinaus stehen die durch die LAG Inklusive Politik NRW direkt eingeworbenen Spenden der LAG Inklusive Politik NRW für ihre Arbeit zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Spenden an eine politische Partei im Sinne von§ 25 des Gesetzes über die politischen Parteien  (Parteiengesetz).


(9) Die Mitgliederversammlung der LAG Inklusive Politik NRW wählt im
Rahmen des von der Partei DIE LINKE beschlossenen Delegiertenschlüssels die Delegierten der LAG Inklusive Politik NRW zum Landesparteitag der Partei DIE LINKE und nominiert Kandidat*innen für den Parteivorstand.


(10) Die Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre einen Sprecher*innenrat, bestehend aus mindestens vier gleichberechtigten Sprecher*innen der LAG Inklusive Politik NRW. Die gewählten Sprecher*innen übernehmen von diesen benannte Aufgabengebiete.


(11) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich. Die Sitzungsleitung führt eine quotierte Redeliste. Die Redezeit soll 3 Minuten nicht überschreiten. Die Sitzungsleitung übt das Hausrecht aus und achtet darauf, dass genügend Pausen gemacht werden.

(1) Der Sprecher*innenrat übernimmt fachpolitisch arbeitsteilig die Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen der LAG Inklusive Politik NRW. Er koordiniert die Arbeit in Absprache mit den zeitweiligen Arbeitsgruppen. Die Sprecher*innen vertreten die LAG Inklusive Politik NRW in der Bundespartei und gegenüber der Öffentlichkeit.


(2) Der Sprecher*innenrat ist zwischen den Tagungen der Mitgliederversammlung das höchste Organ und tagt öffentlich. Er ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und arbeitet auf der Grundlage ihrer Beschlüsse. Er informiert die Mitglieder der LAG Inklusive Politik NRW , die Mitglieder, Vorstände und Parlamentsfraktionen der Partei DIE LINKE sowie andere Zusammenschlüsse in und bei der Partei DIE LINKE regelmäßig über seine Tätigkeit und seine Beschlüsse. Rechenschaftsberichte des Sprecher*innenrates werden einmal jährlich erarbeitet und der Mitgliederversammlung vorgelegt.


(3) Der Sprecher*innenrat führt eine ständig zu aktualisierende Mitgliederliste und legt die schriftlichen Eintrittserklärungen der Parteimitglieder dem Parteivorstand der Partei DIE LINKE zum Nachweis der in § 7 (2) der Bundessatzung der Partei DIE LINKE
festgelegten Kriterien vor.


(4) Der Sprecher*innenrat tritt mindestens halbjährlich zusammen. Er wird von Sprecherin und Sprecher schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen
kann die Einberufung kurzfristiger erfolgen.

Die vorliegende Satzung dient der Umsetzung der Bundessatzung der Partei DIE LINKE und trifft ergänzende Regelungen. Im Übrigen gelten für die Arbeit der LAG Inklusive Politik NRW die Bundes- sowie die Landessatzung und die Ordnungen der Partei DIE LINKE.

Diese Satzung tritt am 12. Januar 2013 durch Beschluss der Mitgliederversammlung der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik in Kraft.

Die veränderte Satzung tritt aufgrund der erfolgten Namensänderung unserer LAG Inklusive Politik NRW durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 4.7.2026 in Kraft. im übrigen wird die ursprüngliche Satzung weitergeführt.

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